Abmahnung WALDORF FROMMER für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH - 965 € Schadensersatz für 3 TV Folgen

Abmahnung WALDORF FROMMER für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH - 965 € Schadensersatz für 3 TV Folgen
15.08.2014276 Mal gelesen
Betroffen sind die folgenden TV Serien bzw. Folgen: How I Met Your Mother - The End Of The Aisle; Modern Family - The Wedding Teil 1 und Teil 2. Gefordert werden pro Folge jeweils 250 € Lizenzschadensersatz und 215 € Anwaltskosten, insgesamt 965 € zur außergerichtlichen Erledigung des Falls.

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnt die vorstehenden Urheberrechtsverletzungen mit Schreiben vom 07.08.2014 für die obige Rechteinhaberin ab. Gegenstand der Abmahnung sind die angeblich im Juli 2014 öffentlich über die Tauschbörse BitTorrent angebotenen oben genannten TV- Serien bzw. Folgen.

Gefordert wird von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 965 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit  außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

  • 750 € Lizenzschadensersatz für 3 TV Folgen
  • 215 € Rechtsanwaltskosten

Es wird auf sichergestellte Ermittlungsergebnisse der Firma ipoque GmbH hingewiesen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert. Lassen Sie Ihren Fall kurzfristig von mir prüfen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Es sollte keinesfalls voreilig die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier muß Abhilfe geschaffen werden.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Grundsätzlich ist zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten Sie HIER.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg