Abmahnung von IDO Interessenverband für das Rechts-und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Abmahnung Filesharing
04.08.2014384 Mal gelesen
Meiner Kanzlei wurde eine wettbwerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts-und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen zur Bearbeitung vorgelegt.

Nach den Angaben in dem Abmahnschreiben nimmt der Verband die Interessen von ca. 1.700 Mitgliedern wahr. Zu den Mitgliedern sollen  Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler und Rechtsdiensteilstungsunternehmen gehören.

In der Abmahnung wird der Mandantschaft vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Belehrung über den Beginn der Fristen Texte aus einer veralteten Version der Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Weiter wird in der Abmahnung gerügt, dass in den Angeboten der Mandantschaft keine Pflichtinformationen gemäß Art. 246 § 3 Nr. 2 EGBGB vorhanden seien.

Der Abmahnungsempfänger wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung eines Teils der durch die Abmahnung entstandenen Kosten aufgefordert.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung ist zu weit gefasst und sollte daher in der vorgegebenen Form nicht unterzeichnet werden.

Der Kostenerstattungsanspruch wird auf § 12 Abs. 1 S. 2 UWG gestützt. Es wird ein als Kostenpauschale bezeichneter Betrag in Höhe von 232,05 Euro gefordert. In der Abmahnung findet sich jedoch kein Hinweis darauf, woraus sich dieser Betrag ergeben soll, sodass die Erstattungsfähigkeit zumindest zweifelhaft erscheint.

Auch das Landgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 30.04.2014 (Az.: 01 HK O 32/14) entsprechend entschieden, da nicht dargelegt worden sei, dass dem Verband für die Anfertigung und Übersendung des Abmahnschreibens nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG Aufwendungen in Höhe von 232,05 Euro entstanden seien.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben stehe ich Ihnen jederzeit gerne für eine Beratung oder Vertretung zur Verfügung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth