Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bezüglich Two and a Half Men ab

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bezüglich Two and a Half Men ab
29.07.2014302 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen wegen der urheberrechtswidrigen Verbreitung von Two and a Half Men und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke unterstützt Sie gerne.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um die bekannte Fernsehserie "Two and a Half Men". Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 519,50 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 538 3 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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