The Blesses Unrest Abmahnung von Waldorf und Frommer Rechtsanwälte

The Blesses Unrest Abmahnung von Waldorf und Frommer Rechtsanwälte
25.07.2014222 Mal gelesen
Sony Music Entertainment GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei aus München beauftragt die Urheberrechtsverletzung an dem Album von Sara Bareilles " The Blesses Unrest" abzumahnen. Gefordert wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Wer eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei erhält, sollte Folgendes beachten:

Ruhig bleiben und auf keinen Fall voreilig handeln!

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren - auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Der BGH hat im Fall BearShare (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haftet, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung deshalb unwirksam ist, vielmehr haftet dann dieses Familienmitglied selbst.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Es empfiehlt sich daher dringend, anwaltlichen Rat einzuholen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter

030 206 494 05

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

 berlin@shrechtsanwaelte.de

 Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg