TWO and a Half MEN Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

TWO and a Half MEN  Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
22.07.2014308 Mal gelesen
Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Rechtsanwaltskanzlei aktuell Urheberrechtsverletzungen bezüglich der Serie „Two and a Half Men“ ab. Gefordert werden die Zahlung von 519,50 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wer eine Abmahnung der von Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhält, sollte Folgendes beachten:

Ruhig bleiben und auf keinen Fall voreilig handeln!

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren - auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Der BGH hat im Fall BearShare (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haftet, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung deshalb unwirksam ist, vielmehr haftet dann dieses Familienmitglied selbst.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Es empfiehlt sich daher dringend, anwaltlichen Rat einzuholen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.

Wir helfen Ihnen gern!!!

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung  Ihrer Abmahnung

telefonisch unter

030 206 494 05

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail an

mail@shrechtsanwaelte.de

 

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg