Filesharing in Deutschland - Abmahnung in Schweden
Der vermeintliche Tausch des Werkes wurde über einen deutschen Anschluss ausgeführt. Die Abgemahnte ist nicht die Anschlussinhaberin. Der Anschlussinhaber gab an, dass diese den Verstoß begangen habe und so wandte sich die Kanzlei direkt an die benannte Person und schickte einen Brief an ihre Heimatadresse.
Abmahnkosten in Höhe von 1200 Euro
Fareds bietet zur Erledigung der Angelegenheit einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1200 Euro an und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Schwierig ist in diesem Fall insbesondere, dass die Abgemahnte das Schreiben der Kanzlei aufgrund der Sprachbarriere nicht umfassend verstanden hat und die relativ kurze Frist eine Übersetzung nicht immer ermöglicht. Dennoch ist auch hier ganz wichtig nicht ungeprüft die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Hier zum Beweis ein Auszug aus der Original- Abmahnung:Fareds Abmahnung
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