Eine ganz ruhige Kugel Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Eine ganz ruhige Kugel Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
14.07.2014214 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnen zur Zeit das geschützte Filmwerk "Eine ganz ruhige Kugel" im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Wie verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen?

Bewahren Sie Ruhe -! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

  1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
  3. Beachten Sie die Frist!

Was ist mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Eine Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang wirksam. Vorsicht daher vor "Mustererklärungen" aus dem Internet. Ebenso Vorsicht bei der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist meist viel zu weit formuliert. Es können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr zu korrigieren sind. In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung in einer abgeänderten(modifizierten) Form abgegeben werden. Aber überlassen Sie die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung einem Anwalt, der sich mit der Rechtsmaterie Filesharing auskennt.

Muss man Forderungsbetrag zahlen?

Nach meiner Erfahrung sind die Forderungen viel zu überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen oder Sie die Urheberrechtsverletzung an Ihrem Anschluss zu verantworten haben, hängt erheblich von dem Einzelfall ab. Der BGH hat vor Kurzem entschieden, dass der Anschlussinhaber zum Beispiel nicht für die Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder haftet - wenn er von dessen illegalen Aktivitäten keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12).

Dies können wir in einem ersten  Gespräch klären.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter

 030 206 269 24

 oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

 mail@abmahnung-hilfe.info

 

Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg