Intense - Armin van Buuren Abmahnung von Daniel Sebastian Rechtsanwaltskanzlei

Intense - Armin van Buuren Abmahnung von Daniel Sebastian Rechtsanwaltskanzlei
14.07.2014296 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastain aus Berlin mahnt für die Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH das Album "Intense - Armin van Buuren" ab. Gefordert wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.400,00 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!


Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter


030 206 269 24


oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:


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Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg