Motel Room 13 Anmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten?

Motel Room 13  Anmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten?
11.07.2014223 Mal gelesen
Im Auftrag des Constantin Film Verleih GmbH werden derzeit Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Motel Room 13“ versendet. Die Rechtsanwaltskanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR

Für den Empfänger ist eine Abmahnung, die wie in diesem Fall die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine nicht unerhebliche Geldforderung enthält, erst einmal ein Schock.Aber: Kein Grund zur Panik!

Wichtig ist der richtige Umgang mit den Abmahnungen:

Zunächst sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren! Der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren oder er bringt sich in die Gefahr eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Um wirksam zu sein, muss die Abmahnung nicht per Einschreiben verschickt werden. Die Abmahnkanzlei muss nämlich lediglich nachweisen, dass sie die Abmahnung abgeschickt hat.

Ratsam ist es, zu prüfen, ob Sie überhaupt der richtige Adressat der Abmahnung sind - sprich, ob Sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haften. Hier ist eine Betrachtung des Einzelfalls bedeutsam, denn auch als Anschlussinhaber können Sie von der Haftung befreit sein: Der BGH hat beispielsweise entschieden, dass eine Haftung des Anschlussinhabers nicht in Betracht kommt, wenn volljährige Familienmitglieder die Rechtsverletzungen begangen haben und Sie hiervon keine Kenntnis hatten (BGH, Urteil vom 12.10.2010, 1 ZR 121/08).

Schließlich sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls einfach - ohne eingehende Prüfung - unterzeichnen. Sie kann nicht widerrufen oder angefochten werden und bindet Sie ein Leben lang! Auch Vorsicht vor Mustern, die im Internet zu finden sind! Um sich nicht mehr zu binden, als nötig, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen: Ein Anwalt, der sich in der Materie auskennt, kann eine für Ihren Fall modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.


Wir helfen Ihnen gern!!!

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter

030 206 269 22

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

 mail@abmahnung-hilfe.info

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg