Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights i.A.d. reFX Audio Software Inc. Urheberrechtsverletzung an „Nexus 2“ –Forderung i.H.v. 3.000 €

Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights i.A.d. reFX Audio Software Inc. Urheberrechtsverletzung an „Nexus 2“ –Forderung i.H.v. 3.000 €
11.07.2014326 Mal gelesen
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte bereits letztes Jahr im Auftrag der reFX Audio Software Inc. angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerprogramm „Nexus 2“ abgemahnt. Aktuell haben wir eine Anfrage aufgrund einer solchen Abmahnung erhalten.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ausgeführt, dass der Adressat der Abmahnung auf einer sogenannten Internet-Tauschbörse das Computerprogramm "Nexus² 2" anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll. Dadurch soll der Abgemahnte die Rechte der reFX Audio Software Inc. verletzt haben.

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights macht in der Abmahnung Ausführungen zu Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten und stellt gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 3.000,00€ eine "einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit" in Aussicht. Darüber hinaus wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Bevor den Forderungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights nachgekommen wird und der Betrag von 3.000,00€ ungeprüft gezahlt wird, ist es in Ihrem eigenen Interesse wichtig, die Abmahnung von einem fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann für Sie prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen oder nicht. Auch kann Ihr Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Diese berücksichtigt die Umstände Ihres Einzelfalls und ist nur so weit wie nötig gefasst.

Beachten Sie, dass bei Abmahnungen kurze Fristen die Regel sind. Diese Fristen sollten Sie nicht untätig verstreichen lassen, da einige der abmahnenden Kanzleien dies zum Anlass nehmen könnten, den Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht zu beantragen.

Auch ist es nicht in Ihrem Interesse, wenn Sie die abmahnenden Kanzleien anrufen, da für diese die Interessen ihrer eigenen Auftraggeber im Vordergrund stehen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bei der Abwehr zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung bundesweit und sogar am Wochenende zur Verfügung.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de