„Persopolis“ – Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH

„Persopolis“ – Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH
10.07.2014237 Mal gelesen
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH den Animationsfilm „ Persepolis“ ab. Der Vorwurf: Die Abgemahnten sollen den Film in einer sog. Tauschbörse Dritten weltweit kostenlos zum Download angeboten haben.

Wegen der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen Pauschalbetrag von insgesamt 815,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Folgende Punkte sollten bei Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer beachtet werden:

1. Nicht ignorieren!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze schon "im Sande verläuft", bringt sie in Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

2. Keine voreiligen Zahlungen leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

3. Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein LEBEN lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.


Für eine kostenfreieErsteinschätzung Ihrer Abmahnung stehen wir Ihnen telefonisch oder per E- Mail zur Verfügung.


Kontaktieren Sie uns unter:


030 206 269 24


oder senden Sie uns Ihre Abmahnung im PDF-Format an


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Wir helfen Ihnen gern.


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