Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet Rechtsanwälte Negele Zimmel Kremer Grueter (Augsburg) im Auftrag der Media Protector GmbH (Augsburg) sowie Schindler, Boltze aus Karlsruhe

Abmahnung Filesharing
30.07.20093802 Mal gelesen

Oben genannte Kanzleien mahnen weiterhin wegen des angeblichen Down und Uploads von drittklassigen Pornofilmen ab. Die Forderung ist dabei im Falle von Negele Zimmel Kreuter immer gleich: Zahlung einer Pauschalen i.H.v. 700 €  zur Abgeltung dieses Falles. Weitere Abmahnungen können daher folgen.

Die Kanzlei Schindler Boltze Rechtsanwälte mahnt ebenfalls bekanntermaßen das Filesharing des besagten Filmmaterials an und verweist im Falle von Rückfragen auf eine kostenpflichtige Telefonhotline (14 cent/min). Betroffene sollten sich nicht derart mit 0180 - Nummern abspeisen lassen, zumal diese wesentlich kostenintensiver sind, als die gewöhnliche Geschäftsleitung. Die entsprechenden Telefonnummern erhalten Sie über die zuständigen Rechtsanwaltskammern, aus dem Iinternet oder über das Impressum der Homepages der Abmahnkanzleien, sofern sie sich im Internet präsentieren. Die meisten Abmahnkanzleien vermeiden eine Internetpräsenz aus nachvollziehbaren, jedoch selbstverschuldeten Gründen.

RA K.Gulden, LL.M.

Medienrecht mainz

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