Waldorf Frommer Abmahnung – So reagieren Sie richtig

Waldorf Frommer Abmahnung – So reagieren Sie richtig
10.07.2014389 Mal gelesen
Sie haben einen Brief mit der Überschrift "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" erhalten? Diese Waldorf Frommer Abmahnungen sind oft unberechtigt. Viele Abgemahnte müssen weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 815,00 bezahlen.

Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer verschicken Abmahnungen wegen des illegalen Filesharings von Filmen im Auftrag von Universum Film GmbH, Tele München, Twentieth Century Fox, Warner Bros. und der Constantin Film GmbH und fordern € 815,00 und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Viele Abgemahnten werden zu Unrecht abgemahnt. Sobald neben dem Anschlussinhaber andere Personen den Internetanschluss nutzen, kann nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass der Abgemahnte schuldig ist. Dann ist die Tätervermutung entkräftet.

Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein Ehepartner oder volljährige Kindern den Anschluss mitnutzen. Hier muss der Abgemahnte meist keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen.

Geben Sie als Unschuldiger bei einer Waldorf Frommer Abmahnung niemals eine modifizierte Unterlassungserklärung ab

Das Internet wimmelt von Informationen und Anwälten, die ihre Dienste bei Waldorf Frommer Abmahnungen anbieten. 

Aus den vielen Gesprächen, die ich täglich mit Abgemahnten führe weiß ich, dass viele der Informationen, Ratschläge und Vorgehensweisen oft nicht nur sinnlos sind, sondern den Abgemahnten massiv schaden können.

Es ist schlicht und einfach falsch, dass der Anschlussinhaber immer eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben muss, wenn er eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten hat. 

Eine Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslang gültigen Vertrag. Verstößt jemand im Haushalt des Anschlussinhabers dagegen, kann der Auftraggeber von Waldorf Frommer (z. B. Tele München, Universum Film, Constantin Film, Warner Bros) pro Verstoß € 5.000,00 fordern.

Der Abgemahnte ist auch nicht verpflichtet, den wahren Täter zu ermitteln. Wenn z. B. volljährige Kinder den Download leugnen, entfällt die komplette Haftung des Anschlussinhabers, da sowohl Täter- als auch Störervermutung entfallen.

Bezahlen Sie niemals € 150,00 an Waldorf Frommer

Die Vorgehensweise, € 150,00 an Waldorf Frommer zu bezahlen, ist Unsinn. Wer € 815,00 fordert, wird sich niemals mit € 150,00 zufrieden geben. Außerdem: Wer unschuldig ist, sollte überhaupt nicht bezahlen, denn jede Zahlung an Waldorf Frommer ist ein Schuldeingeständnis.

Waldorf Frommer Abmahnung - Was tun?

Machen Sie keine Experimente und lassen Sie von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. genau prüfen, ob Sie haften, also eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abgeben müssen. Wenn nicht, so haben Sie die besten Chancen, nichts bezahlen zu müssen und später auch nicht verklagt zu werden.

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Er hat Erfahrung mit über 17.000 Filesharing Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de

Die Anwaltskanzlei Hechler bietet Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen 
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise