Abmahnung Filesharing per E-Mail

Abmahnung Filesharing per E-Mail
09.07.2014273 Mal gelesen
Reagieren Sie gar nicht darauf, löschen Sie diese E-Mail und zahlen Sie vor allem auf gar keinen Fall diesen Betrag.

Absolut unseriös.


Zahlen Sie auf keinen Fall den von Ihnen verlangten Betrag zwischen € 200,00 und € 500,00, wenn Sie per E-Mail abgemahnt wurden.


Derzeit kursiert eine Welle von Abmahnungen per E-Mail, bei der Sie zu einer Zahlung von Beträgen zwischen € 200,00 und € 500,00 innerhalb von 48 Stunden aufgefordert werden.


Diese Abmahnungen sind absolut unseriös.


Mein Tipp ist:


Reagieren Sie gar nicht darauf, löschen Sie diese E-Mail und zahlen Sie vor allem auf gar keinen Fall diesen Betrag.


Eine seriöse Abmahnung erkennt man an den nachfolgenden Merkmalen:


  1. Abmahnung per E-Mail

    Völlig unseriös und unüblich eine Abmahnung per E-Mail vorzunehmen.

    Dieser hat per Post zu erfolgen, da die Kanzlei, die eine seriöse Abmahnung verschickt, in der Regel einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und somit auch die Unterschrift unter einer solchen verlangt.

  2. Nennung der eigenen Mandantschaft

    Man hätte angeblich einen illegalen Down-/Uplaod vorgenommen. Tatsächlich wird aber nicht einmal die Mandantschaft, deren Rechte man verletzt haben sollte, also eine Musikproduktion oder ein Filmrechteinhaber genannt.

  3. Eine Zahlungsfrist von 48 Stunden ist vollkommen unüblich und unseriös.

  4. Unterlassungserklärung


Erstaunlicherweise fordern die Abmahner per E-Mail keine Abgabe einer Unterlassungserklärung


Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, künftig es zu unterlassen, weitere illegale Downloads/Uploads zu Lasten der Mandantschaft vorzunehmen ist der zentrale Schwerpunkt einer seriösen Abmahnung.


Abschließend will ich Sie nochmals darauf hinweisen nichts zu unternehmen. Löschen Sie die E-Mail und bezahlen sie gar nichts.


Gerne können Sie uns bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail unter info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de erreichen.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt