Abmahnung Waldorf Frommer für den Film DER TEUFELSGEIGER iAd Universum Film GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer für den Film DER TEUFELSGEIGER iAd Universum Film GmbH
02.07.2014245 Mal gelesen
Die Universum Film GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes DER TEUFELSGEIGER abmahnen. Gefordert ist wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 815 EUR.

Das Filmwerk "Der Teufelsgeiger" ist Gegenstand einer der aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse, einem dezentralen Peer-to-Peer Netzwerk Dritten weltweit zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UhrG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 815 EUR gefordert. 

Muss immer eine Unterlassungserklärung abgeben werden?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Universum Film GmbH gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. Auch für das Filesharing minderjähriger Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber in aller Regel nur, wenn er diese nicht vor Überlassung seines Internetanschlusses über das Verbot der Teilnahme an Tauschbörsen zu Urheberrechtsverletzungen belehrt hat, vgl. BGH - Morpheus. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Müssen die 815,00 EUR in jeden Fall bezahlt werden?

Selbstverständlich nicht. Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film Der TEUFELSGEIGER haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Universum Film GmbH, noch an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR begrenzt.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen guten Überblick über die Thematik Waldorf Frommer Abmahnungen verschaffen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie uns auch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in unserer Kanzlei unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 kontaktieren.

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