Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste wegen Markenrechtsverletzung (Nachahmung DFB-Trikot)

Abmahnung   DFB-Wirtschaftsdienste  wegen Markenrechtsverletzung (Nachahmung DFB-Trikot)
02.07.2014386 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr.. Schenk

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Service (DFB-WD) wegen Verletzung von Markenrechten vor. Nach eigenen Angaben ist der DFB-WD im Auftrag des Deutschen Fußball Bundes e.V. tätig, welcher Inhaber zahlreicher Marken ist, so etwa der Bildmarke Deutscher Fußballbund Registernummer: DE 302012058725. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Beiten, Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH aus München.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen Trikots über Ebay zum Verkauf angeboten zu haben, die ein identisches Logo enthalten. Es handelt sich allerdings nicht um ein Original, sondern um eine Nachahmung.

Dies stellt eine Schutzrechtsverletzung dar, so dass dem DFB-WD Unterlassung, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche zustehen.

Konkrete Zahlen werden in der Abmahnung nicht genannt. Scheinbar soll zunächst erreicht werden, dass die Abgemahnten Unterlassungserklärung abgeben und ggf. Auskunft erteilen. Der große Hammer kommt dann im nächsten Schreiben. Aus früheren Abmahnungen wissen wir, dass der DFB-WD einen Streitwert von 300.000 € ansetzt bei einer 1,5 Geschäftsgebühr! Übersetzt: Der DFB-WD will 3.759,50 € vom Abgemahnten! Und dies sind nur die Rechtsanwaltsgebühren!

Wir gehen davon aus, dass aufgrund der anstehenden Weltmeisterschaft gerade nach gefälschten Trikots des DFB gefahndet wird. Wir raten drindend von Verkäufen solcher nachgemachten Trikots ab!

Unsere Empfehlung: Die Abmahnung sollte in jedem Fall zunächst von einem aufs Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Achtung! Greifen Sie nicht auf Vorlagen im Internet zurück. Es kursieren diverse Vorlagen im Internet, die allerdings oft ungenügend oder falsch sind. Bei Abgabe einer falschen oder ungenügenden Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie ein teures Gerichtsverfahren anstrengen.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Wir haben Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen! Wir kennen den Abmahner bereits!