Abmahnungen durch Kornmeier & Partner, .rka Rechtsanwälte, Schutt Waetke, Sasse & Partner, APW, NIMROD, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian

Abmahnungen durch Kornmeier & Partner, .rka Rechtsanwälte, Schutt Waetke, Sasse & Partner, APW, NIMROD, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian
21.06.2014287 Mal gelesen
Eine Reihe verschiedener Rechtsanwaltskanzleien hat bislang im Namen ihrer Auftraggeber Abmahnungen verschickt. Der Adressat der Abmahnung soll im Internet auf einer Onlinetauschbörse anderen Usern unerlaubt Dateien wie z.B. Musik, Filme oder Computerspiele zum Download angeboten haben.

In den Abmahnungen wollen die Anwälte im Namen ihrer Auftraggeber verschiedene Ansprüche durchsetzen. In der Regel handelt es sich bei den Forderungen um die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Beispielsweise sind uns Abmahnungen folgender Kanzleien und Auftraggeber bekannt:

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Embassy of Music GmbH)

.rka Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Koch Media GmbH)

Schutt Waetke Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Tobis Film GmbH & Co.KG)

Sasse & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Auftrag der Senator Film Verleih GmbH,der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH)

APW (u.a. i.A. der Universal Pictures International Germany GmbH)

NIMROD Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH)

Waldorf Frommer Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian (u.a. i.A.d. DigiRights Administration GmbH).

Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro. In einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Jetzt sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig durchatmen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden.

Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten, meist zu hoch bemessenen Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de