Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH – „The Legend of Hercules“

Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH – „The Legend of Hercules“
18.06.2014306 Mal gelesen
Die Splendid Film GmbH hat die Kanzlei Sasse & Partner beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Legend of Hercules“ abzumahnen.

Die in Berlin und Hamburg ansässigen Kanzlei Sasse & Partner (http://www.wvr-law.de/abmahnung-sasse-partnerwirft dem Betroffenen vor, dass er den US-amerikanischen Action-Film „The Legend of Hercules“ innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber (§ 19 a UrhG), vorliegend also der Splendid Film GmbH, zu. Diese hat keine Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung des betroffenen Films gegeben, weshalb diese illegal erfolgte.

Was möchte die Kanzlei Sasse & Partner von dem Abgemahnten?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei Sasse & Partner den Anschlussinhaber zu dreierlei auf: 

  • Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 800,00 Euro,
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • Löschung der abgemahnten Datei (unverzüglich und dauerhaft).

Wie reagiere ich am besten auf die erhaltene Abmahnung?

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Handlungen zu tätigen. Wenn Sie beispielsweise die Unterlassungserklärung ohne vorherige Überprüfung unterschreiben, kann es sein, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben und sich so selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Aus diesem Grund sollten Sie zuerst einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Dieser kann Ihnen auch bei der Formulierung einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung helfen. Eine solche beschränkt sich auf die notwendigen Angaben und sollte möglichst zu Ihrem Vorteil sein.

Hafte ich in jedem Fall für die begangen Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Haftung als Täter und der als Störer unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12) wurde die Störerhaftung jedoch nochmals eingeschränkt. Der Anschlussinhaber haftet seitdem nicht mehr als Störer, soweit volljährige Familienangehörige den Anschluss für Rechtsverletzung missbrauchen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für die Rechtsverletzung hatte und keine erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung ergriffen hat.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Sasse & Partner im Namen der Splendid Film GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „The Legend of Hercules“ erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an. Sie können uns im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs Ihren Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!