Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH - 815 € Schadensersatz für den Film "Fack ju Göhte"

Abmahnung Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH - 815 € Schadensersatz für den Film "Fack ju Göhte"
16.06.2014297 Mal gelesen
Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnen mit Schreiben vom 11.06.2014 für die obige Rechteinhaberin wegen des angeblich im Mai 2014 öffentlich über die Tauschbörse BitTorrent angebotenen Films "Fack ju Göhte" ab. Die Schadensersatzforderung beträgt 815 €.

Gefordert wird von der Kanzlei Waldorf Frommer, wie derzeit dort bei einem Filmwerk üblich, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 815 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit  außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

  • 600 € Lizenzschadensersatz für 1 Filmwerk
  • 215 € Rechtsanwaltskosten

Es wird auf sichergestellte Ermittlungsergebnisse der Firma ipoque GmbH hingewiesen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Soforthilfe

Lassen Sie Ihren Fall kurzfristig von einem Spezialisten prüfen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte) Unterlassungserklärung abzugeben. Es sollte also nicht, voreilig die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier muß Abhilfe geschaffen werden.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Grundsätzlich ist zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten Sie HIER.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg