Abmahnung der Rechtsanwälte APW für den Film DER MEDICUS

Abmahnung der Rechtsanwälte APW für den Film DER MEDICUS
13.06.2014286 Mal gelesen
Die Universal Pictures International Germany GmbH lässt durch die Rechtsanwälte APW Urheberrechtsverletzungen an dem Film DER MEDICUS abmahnen. Gefordert ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 540,00 EUR.

Das Filmwerk "Der Medicus" ist Gegenstand einer uns heute zur Prüfung vorgelegten Abmahnung der Rechtsanwälte  APW. Im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 540,00 EUR gefordert. 

Muss immer eine Unterlassungserklärung abgeben werden?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Universal Pictures International GmbH gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Müssen die 540,00 EUR in jeden Fall bezahlt werden?

Selbstverständlich nicht. Wer weder als Täter, noch als Störer haftet, muss selbstverständlich keinen Cent, weder an die Universal Pictures International Germany GmbH, noch an die Rechtsanwälte APW zahlen.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR begrenzt.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte APW für den Film DER MEDICUS betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Gerne können Sie uns zwecks eines kostenlosen Orientierungsgesprächs unter der Telefonnummer 030 / 323 015 90 kontaktieren. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 


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