Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie geschütztes Bildmaterial, an dem bspw. die StockFood GmbH oder Getty Images ausschließlich die Nutzungsrechte inne hat, illegal downgeloadet und nichts dafür bezahlt?
Das kann durchaus teuer werden, muss es aber nicht.
Wir hören immer wieder von unseren Mandanten, das sie einwenden, dass sie die Lichtbilder zwecks Einbindung in ihrer eigenen Homepage gar nicht selbst heruntergeladen, sondern damit eine Werbeagentur, Internetagentur oder einen sonstigen Webdesigner beauftragt haben.
Dieser habe ihnen gegenüber versichert, dass er die Nutzungsrechte erworben habe und das Bildmaterial frei von Rechten Dritter sei.
Haftet man trotzdem?
Kommt darauf an.
"Für Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen verwandter Schutzrechte haftet jeder, der die Rechtsverletzung begeht oder daran teilnimmt, sofern zwischen dem Verhalten und der Rechtsverletzung ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Darüber hinaus haftet auch der Veranlasser." - So der BGH in mehreren Grundsatz-Entscheidungen.
Mit anderen Worten, es haftet jeder, der die Urheberrechtsverletzung selbst begeht oder einen Dritten mit dem Erwerb von Bilder für seine Homepage beauftragt und dabei nicht sog. Prüfpflichten nachkommt.
Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit dem Vorwurf einer Sorgfaltsverletzung. - So der BGH im Urteil vom 10.10.1991 - I ZR 147/89.GRUR 1993, 34, 36/Bedienungsanleitung
Ich will Sie nicht mit weiteren rechtlichen Details quälen, sondern rate Ihnen dringend im Falle einer Abmahnung, umgehend Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht aufzunehmen.
Es handelt sich um ein ausgesprochen komplexes Rechtsgebiet. Es macht keinen Sinn hier als Rechtslaie alleine tätig werden zu wollen.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.
Wir helfen Ihnen gerne!
Georg Schäfer
Rechtsanwalt