Anschlussinhaberin nutzt den Anschluss nicht
Geklagt hatte die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller im Namen der Rechteinhaber die Fa. BELIREX aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung. Dem Verfahren lag ein Fall zugrunde, der nicht selten in Filesharing Verfahren vorkommt. Die Anschlussinhaberin - hier eine Dame hohen Alters ohne PC - hatte den Anschluss vollständig ihrem Sohn und weiteren Familienmitgliedern zur Nutzung überlassen. Dies hatte sie vor Gericht auch so deutlich gemacht.
Anschlussnutzer zusätzlich verklagt
Daraufhin verklagte die Kanzlei zusätzlich noch den Sohn, der nun verdächtigt wurde die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Das AG München wies jedoch beide Klagen ab. Die Entscheidung wurde mit dem Argument begründet, dass es für die sekundäre Darlegungslast ausreiche glaubhaft zu behaupten, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Könne die Gegenseite nicht beweisen, dass die Anschlussinhaberin die Tat begangen habe, scheide eine Täterschaft eben aus. Dies entspricht auch der neuen BGH Rechtsprechung: BearShare.
Des Weiteren wurde auch die Klage gegen den Sohn abgewiesen, da ihn keine Vermutung der Täterschaft und auch keine sekundäre Darlegungslast treffen. Der Sohn hatte den Vorwurf vor Gericht bestritten und dies reiche auch aus.
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