Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Schlussmacher“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Schlussmacher“
03.06.2014186 Mal gelesen
Derzeit verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Schlussmacher“.

Die Betroffenen sollen wegen der Rechtsverletzung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abgeben. Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben der Anwälte von Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) vorgeworfen, er habe den deutschen Spielfilm "Schlussmacher" mittels eines p2p-Netzwerks, wie bitTorrent oder eDonkey, unerlaubt anderen Nutzern zum Download angeboten. Dadurch hat er das Werk öffentlich zugänglich gemacht.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren und hoffen, dass schon nichts passiert. Dies kann dazu führen, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Stattdessen sollten Sie also einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung beauftragen. Einerseits kann die Forderung überhöht sein, andererseits könnte Ihre Haftung eingeschränkt sein.

Weiterhin ist davon abzuraten, die Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung zu unterschreiben. Sie kann nachteilige Klauseln enthalten, wie zum Beispiel die zeitliche Geltung der Erklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren. Um solche Punkte zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Anwalt abändern (modifizieren) lassen.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Sind Sie sich beispielsweise sicher, dass weder Sie noch ein andere im Haushalt lebende Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat, könnte es sein, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen ist.

Aber auch wenn die IP-Adresse korrekt ist, kann es sein, dass Sie nicht vollumfänglich haften. Wenn Ihr Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist eine Störerhaftung oder sogar eine komplette Haftungsbefreiung möglich. Als Störer müssen Sie nicht für die Schadensersatzkosten aufkommen. Inwieweit Sie in Ihrem persönlichen Fall haften, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf die jeweiligen Umstände an, wie unter anderem die Beachtung der Aufsichts- und Kontrollpflichten, das Alter des Kindes etc.

Melden Sie sich bei dem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films "Schlussmacher" erhalten haben. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Einzelfall erzählen und wir geben Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung. Sodann werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die weitere Verteidigung unterbreiten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!