Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Need for Speed“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Need for Speed“
03.06.2014294 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Films „Need for Speed“ abzumahnen.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordert Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) von dem Betroffenen die Löschung der abgemahnten Datei, die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben soll der Adressat den US-amerikanischen Actionfilm "Need for Speed" mittels einer Internet-Tauschbörse widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zum Download angeboten werden. Dadurch wird das jeweilige Werk öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung bestmöglich vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist notieren!

Sie sollten die Frist nicht fruchtlos verstreichen lassen, da Sie sich ansonsten in die Gefahr begeben, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wir. Notieren Sie sich deshalb die Ihnen gesetzte Frist gleich nach Erhalt der Abmahnung.

Zunächst sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren muss ermittelt werden, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weitgehend und daher für Sie nachteilig. Deshalb raten wir, von Abmahnhelfer.de, dazu, dass eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Eine solche sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beziehen.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "Need for Speed" abgemahnt wurden, nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030965 35 855 in Anspruch. Gerne können Sie uns in diesem Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!