Das Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte das massenhafte Versenden von Filesharing-Abmahnungen endgültig beenden bzw. zumindest deutlich einschränkten.
Im Wesentlichen wurde entschieden, dass es keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers gibt, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen den Internetanschluss benutzen konnten.
Weiter wurde entschieden, dass der Anschlussinhaber auch nicht als Störer haftet, wenn volljährige Familienmitglieder den zur Nutzung überlassenen Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch vorliegen, muss der Anschlussinhaber die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern.