BGH - BearShare - I ZR 169/12: Keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft in Mehrpersonenkonstellationen

BGH - BearShare - I ZR 169/12: Keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft in Mehrpersonenkonstellationen
03.06.2014379 Mal gelesen
Der BGH hat mir Urteil vom 08.01.2014 entschieden,dass es keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers gibt, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen den Anschluss benutzen konnten.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte das massenhafte Versenden von Filesharing-Abmahnungen endgültig beenden bzw. zumindest deutlich einschränkten. 

Im Wesentlichen wurde entschieden, dass es keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers gibt, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen den Internetanschluss benutzen konnten. 

Weiter wurde entschieden, dass der Anschlussinhaber auch nicht als Störer haftet, wenn volljährige Familienmitglieder den zur Nutzung überlassenen Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch vorliegen, muss der Anschlussinhaber die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern.

Auf unserer Internetseite finden Sie eine ausführliche Besprechung des aus unserer Sicht grundlegenden Urteils.