In einem aktuellen Filesharing-Klageverfahren aufgrund des angeblichen unerlaubten Uploads eines pornografischen Werkes durch die G&G Media Foto-Film GmbH wurde nun die Klage auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1.311,80 EUR durch die Klägervertreter, den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk zurückgenommen.
In dem zugrundeliegenden Fall wurde der Beklagte seit Erhalt des ersten Abmahnschreibens durch unsere Kanzlei vertreten. Allerdings wurde erst im Klageverfahren ein eklatanter Fehler deutlich: Es wurde eine falsche Zeitzone ermittelt, nämlich WEST (=West European Sumer Time), obwohl hierzulande bekanntlich die mitteleuropäische Sommerzeit (deutsch: MESZ, englisch: CEST) gilt.