Die Abamhnkanzleien erhöhen zurzeit teilweise Ihre Forderungen in den ersten Abmahnschreiben. Meines Erachtens ist dies auf die ungewisse Zukunft zurückzuführen, die das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums mit sich bringt. Was dürfen oder müssen die Kanzleien erwarten? Bis zum Inkraftreten des Gesetzes im August mahnen die Kanzleien daher nochmals kräftig ab, da es sein könnte, dass das neue Gesetz den Abmahnwahn beenden wird. Man darf gespannt sein.
RA K.Gulden, LL.M.
siehe auch Interview mit Rechtsanwalt Gulden, LL.M. zu diesem Thema in der ARD Sendung Ratgeber Geld
www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,hmc6h5h2615a24yv~cm.asp
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