Waldorf Frommer Abmahnung für € 815 wegen Streamings?

Waldorf Frommer Abmahnung für € 815 wegen Streamings?
17.05.2014330 Mal gelesen
Auch Internetuser, die anscheinend nur Filme gestreamt haben, bekommen Abmahnungen wegen Filesharings von Waldorf Frommer. Tatsächlich verbergen sich hinter Portalen wie cuenava.tv und Popcorn Time auch torrent clients, welche die Filme anbieten.

Waldorf Frommer Abmahnung - was tun?

Mir liegen Abmahnungen von Waldorf Frommer vor, bei denen die Abgemahnten versichern, keine Tauschbörsen genutzt zu haben, sondern nur bei Portalen wie cuevana.tv oder Popcorn Time Filme gestreamt haben.

Dies ist ein verbreiteter Irrtum. Auch bei Streaming-Portalen werden die User ab und zu aufgefordert, eine Datei zu installieren. Gleichzeitig wird dabei ein torrent-client installiert, so dass der Film während des Streamings auch geshared wird. Dies ist jedoch kein neues Phänomen, sondern seit Jahren bekannt.

Die Anwälte Waldorf Frommer stellen in der Abmahnung einen Schadensersatzbetrag von insgesamt € 815,00 in Rechnung und fordern zur Vermeidung von Wiederholungen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Ich wollte kein Filesharing machen - Hafte ich trotzdem?

Die Unterlassungsansprüche der Rechteinhaber sind vollkommen verschuldensunabhängig, so dass das der fehlende Wille bzw. das fehlende Bewusstsein des Internetusers keine Rolle spielen und auch keinen Entschuldigungsgrund darstellen. Fraglich ist allerdings, ob der Anschlussinhaber, der selbst nichts gemacht hat, für Dritte haftet, die den Film gestreamt und dabei angeboten haben.

Anschlussinhaberhaftung entfällt oft

Beim Filesharing haftet der Anschlussinhaber für andere nur, wenn er Pflichten verletzt hat. Diese Pflichten variieren von Person zu Person. So haftet der Abgemahnte für volljährige Kinder oder den Partner überhaupt nicht. Auch bei minderjährigen Kindern oder einem Mitbewohner kann die Haftung entfallen.

Was tun? Ruhe bewahren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung an unter Telefon 07171 - 18 68 66 (Mo bis So) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder besuchen Sie uns auf unserer Informationsseite über Waldorf Frommer.

Beauftragungsformulare finden Sie hier: Vollmacht

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und hilft Ihnen gerne bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.