Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „The LEGO Movie“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „The LEGO Movie“
13.05.2014405 Mal gelesen
Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The LEGO Movie“ abzumahnen.

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe die computeranimierte Filmkomödie "The LEGO Movie" mittels einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie gehe ich bestmöglich gegen die Abmahnung vor?

Sie sollten als erstes einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Es kann sein, dass die Forderung überhöht ist.

Des Weiteren sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung von dem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen und möglichst zu Ihren Gunsten abändern lassen. Häufig ist die mitgeschickte Unterlassungserklärung nämlich viel zu weitgehend und für Sie daher nachteilhaft.

Es ist auch wichtig, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist handeln. Wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, setzen Sie sich der Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens aus.

Hafte ich für die Urheberrechtsverletzung, die mein Kind verursacht hat?

Viele unserer Mandanten fragen uns, wie es sich auf die Haftung auswirkt, wenn nicht Sie selber, sondern z.B. ihr Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Kind um einen Minderjährigen oder Volljährigen handelt. Grundsätzlich können die Eltern als Aufsichtspflichtige als sogenannte Störer in Haftung genommen werden.

Bei minderjährigen Kindern können sie sich jedoch entlasten, sofern sie nachweisen können, dass sie sämtliche Überwachungspflichten erfüllt haben. Darunter sind Aufklärungs- und Kontrollpflichten zu verstehen. Eine dauerhafte Überwachung ist hingegen nicht erforderlich. Können Eltern nachweisen, dass sie diesen Pflichten nachgekommen sind, ist eine Haftung ausgeschlossen.

Bei volljährigen Familienmitgliedern wurde die Störerhaftung nochmals von dem Bundesgerichtshof eingeschränkt. Grundsätzlich ist es hier so, dass der Volljährige selbstverantwortlich haftet und das Elternteil deshalb von der Haftung befreit ist (http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder).

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "The LEGO Movie" erhalten haben, sollten Sie Kontakt zu unserem Team von Abmahnhelfer.de aufnehmen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, indem Sie uns Ihren Fall erzählen können und eine anwaltliche Einschätzung erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!