Abmahnung durch Fareds i.A.d. Don John Nevada, LLC – „Don Jon“

Abmahnung durch Fareds i.A.d. Don John Nevada, LLC – „Don Jon“
13.05.2014333 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die von der Don John Nevada, LLC beauftragt wurde, Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Don Jon“ ab.

Die Fareds Rechtsanwälte (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) werden erstmals für die Don John Nevada, LLC in dem vorliegenden Fall tätig.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die US-amerikanische romantische Komödie "Don Jon" mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fmacht Fareds einen Forderungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro geltend. Dieser setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und den Schadensersatzkosten zusammen. Des Weiteren sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist abgeben.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Falls auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Sehr wichtig ist, dass Sie weder übereilt den geforderten Geldbetrag zahlen, noch die Unterlassungserklärung abgeben. Wenn Sie diesen Forderungen vorschnell nachkommen, nehmen Sie Ihrem Verteidiger seine Verhandlungsbasis. Regelmäßig wird das Verteidigungsziel nämlich sein, dass die Forderung der Zahlung zumindest anteilig zurückgewiesen wird. Dieses Ziel kann jedoch nicht mehr erreicht werden, wenn Sie den Betrag schon gezahlt haben; eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist dann nicht mehr möglich.

Sie sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt die Abmahnung überprüfen lassen. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber Ihnen als Anschlussinhaber bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind. Es kommt nicht selten vor, dass zum Beispiel Streitwerte überzogen sind. Das könnte dazu führen, dass kein Geldbetrag oder nur ein geringerer fällig wird als zunächst gefordert wird.

Weiterhin kann Ihnen der Rechtsanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beziehen und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Von der Verwendung einer Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet raten wir ab. Diese Muster sind oftmals von juristischen Laien verfasst worden und deshalb ungenau. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinsten Ungenauigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren Ihre Unterlassungserklärung völlig wertlos machen können.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Don Jon Nevada, LLC vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen illegaler Verwertung des Films "Don Jon" erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!