Filesharing Abmahnungen von FAREDS, Schutt, Waettke Rechtsanwälte und (c)-Law GbR Rechtsanwälte für verschiedene Rechteinhaber

Filesharing Abmahnungen von FAREDS, Schutt, Waettke Rechtsanwälte und (c)-Law GbR Rechtsanwälte für verschiedene Rechteinhaber
12.05.2014270 Mal gelesen
File-Sharing, also das durch Downloads von Musik oder Filmen verursachte öffentliche Anbieten von derartigen Werken über Peer-to-Peer (P2P) Tauschbörsen, wie Bittorent, wird nach wie vor von den betroffenen Rechteinhabern und deren Anwälte abgemahnt.

Uns erreichten kürzlich u.a. folgende Fälle und Anfragen von Mandanten:

Rechteinhaber: MIG Film GmbHAbmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Filmwerk: Evil Dead Woods
Abmahnung vom 11.04.2014

Rechteinhaber: TOBIS Film GmbH & Co KG
Abmahnende Kanzlei: Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Karlsruhe
Filmwerk: 12 Years A Slave
Abmahnung vom 06.05.2014



Rechteinhaber: Maritim Pictures GmbH
Abmahnende Kanzlei: .(c)-Law GbR ,  Hamburg
Computerspiel: The Legend Of The Red Reaper
Abmahnung vom 23.04.2014

Abmahnungen wegen Filesharings dienen den Rechteinhabern dazu, die unkontrollierbare Vervielfältigung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke über Internet- bzw. Film- und Musiktauschbörsen zu unterbinden. Obwohl der Gesetzgeber kürzlich das Urheberrechtsgesetz geändert hat und die Abmahnkosten vermeintlich günstiger werden sollten, hat sich in der Praxis nicht viel geändert.

Den mit der jeweiligen Abmahnung erhobenen Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht unbeantwortet liegen lassen und innerhalb der gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung fachgerecht reagieren.

Soforthilfe

Es empfiehlt sich in vielen Fällen allerdings nicht, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben und den geforderten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie uns die Abmahnung zur unverbindlichen Prüfung einfach per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch auch kostenlos zurück, bei dringendem Bedarf auch gerne nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. Feiertagen.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.harzheim.eu