Es wird von dem betroffenen Verein durch die Kanzlei Haas und Kollegen die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe von insgesamt 935 € unter Hinzuziehung der Honorarempfehlungen der Mittelsandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM) sowie Anwaltskosten verlangt.
Der obige Betrag von 935 € setzt sich zusammen aus
- 238 € inkl. MwSt. Lizenzschadensersatz für 1 Foto .
- 119 € inkl. MwSt. Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung
- 578 € Rechtsanwaltskosten netto
Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie unbedingt beachten, um gerichtliche Unterlassungsmaßnahmen des Abmahners zu vermeiden.
Soforthilfe
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
- Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333
Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:
- E-Mail an - info@harzheim.eu
- Telefax an - 040 / 730 55 334
Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.
RA Kai Harzheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg