1.200 € Schadensersatz für Download des Films - Dallas Buyers Club - Abmahnung FAREDS Rechtsanwälte für Dallas Buyers Club LLC.

1.200 € Schadensersatz für Download des Films - Dallas Buyers Club - Abmahnung FAREDS Rechtsanwälte für Dallas Buyers Club LLC.
05.05.2014400 Mal gelesen
Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt aktuell für die obige Rechteinhaberin wegen des angeblich im Februar 2014 öffentlich über die Tauschbörse BitTorrent angebotenen Films "Dallas Buyers Club" ab.

Gefordert wird von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um das illegale Herunterladen und das ungenehmigte öffentliche Anbieten des oskarprämierten und mit einem Golden Globe ausgezeichnten Films zum Download über eine Peer-to-Peer Tauschbörse zukünftig zu verhindern.

Schließlich wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten angeboten, um die Angelegenheit außergerichtlich  beizulegen.

Nach  Auffassung der Kanzlei FAREDS sei grundsätzlich ein höherer Schadensersatzanspruch von 2.141,90 € begründet, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren von 1.141,90 € nach einem Gegenstandswert von 25.000,- € sowie einem entgangenen Lizenzschaden von 1.000 € bemisst.

Es wird auf sichergestellte Ermittlungsergebnisse hingewiesen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Soforthilfe bei Abmahnung - bundesweit

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten Sie HIER

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg