Abmahnung durch Daniel Sebastian für DigiRights – „Kontor Top oF The Clubs Vol. 61“

Abmahnung durch Daniel Sebastian für DigiRights – „Kontor Top oF The Clubs Vol. 61“
03.05.2014352 Mal gelesen
Die DigiRights Administration GmbH lässt derzeit durch den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Den Betroffenen wird in dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian zur Last gelegt der derzeit aus 60 Liedern bestehende Sampler "Kontor Top oF The Clubs Vol. 61"auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund einer derartig begangenen Urheberrechtverletzung werden die Betroffenen aufgefordert wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 2.400 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian mit dem Vowurf des illegalen Filesharings des Samplers "Kontor Top oF The Clubs Vol. 61" auf denen sich unter anderem folgende Musiktitel zu finden sind:

01. Hardwell feat. Matthew Koma - Dare You
02. SESA - Bring The Noise
03. Calvin Harris feat. Ayah Marar - Thinking About You
04. Patrick Miller - Who's Gonna Know (David May Extended Mix)
05. Nicky Romero & Sunnery James & Ryan Marciano feat. Fast Eddie - S.O.T.U.
06. DJ Antoine vs Mad Mark - Crazy World
07. Don Diablo & Matt Nash - Starlight (Could You Be Mine) (Otto Knows Remix)
08. Empire Of The Sun - DNA (Calvin Harris Remix)
09. Code Beat & Teairra Marie feat. Flo Rida & Adassa - I Wanna Feel Real (David May Extended

sollten Sie auf jeden Fall erst einmal Ruhe bewahren. Vermeiden sie übereilte Reaktionen. Vermeiden sollten Sie eine Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Partei und auch von einer voreiligen Zahlung ist abzuraten. Durch diese könnten Sie nur ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

 Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings wie hier einen Sampler, wie z.B. die "Kontor Top oF The Clubs Vol. 61", Chartcontainer  oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!