Abmahnung FAREDS für FLOATING EMOTIONS und SWEET DREAMERS

Abmahnung FAREDS für FLOATING EMOTIONS und SWEET DREAMERS
29.04.2014257 Mal gelesen
Die Abmahnwelle der Rechtsanwälte FAREDS für die Malibu Media LLC rollt unaufhörlich weiter. Aktuell werden die Erotikfilme FLOATING EMOTIONS und SWEET DREAMERS abgemahnt - mit den üblichen Forderungen: Jeweils Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von 735,00 EUR.

Seit Monaten erleben wir eine regelrechte Abmahnflut durch die Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC. Gegenstand der Abmahnschreiben sind erotische Filmchen. Aktuell geht es um die Filme FLOATING EMOTIONS und SWEET DREAMERS.

Inhaltlich unterscheiden sich die Abmahnungen nicht. Immer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von 735 EUR.

Im Gegensatz zu vielen anderen Abmahnschreiben anderer Rechtsanwälte, liegt den Abmahnungen von FAREDS keine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Das macht die Angelegenheit aber nicht weniger gefährlich. Die Gefahr ist hoch, dass eine falsche oder schlicht unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. In diesen Fällen können die behaupteten Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, bei nach wie vor sehr hohen Streitwerten zwischen 10.000 und 50.000 EUR. vor diesem Hintergrund macht es Sinn, sich im Vorfeld anwaltlich beraten zu lassen.

Gleiches gilt für den geltend gemachten Zahlungsanspruch in Höhe von 735 EUR. Auch dieser Betrag dürfte für die meisten Menschen nicht gerade ein Pappenstiel sein, zumal es lediglich um EIN Filmchen geht. 

Wir haben auf unserer Homepage einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnungen der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS zusammen gestellt. Hierbei handelt es sich zwar nur um einen Überblick, der die individuelle Beratung nicht ersetzten kann. Gleichwohl können sich Betroffen schon im Vorfeld in die Materie Abmahnung durch FAREDS einlesen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS für Filme wie FLOATING EMOTIUONS und SWEET DREAMERS erhalten haben, setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung. Unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Wir freuen und auf Ihren Anruf.

 

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de