Rec htsanwälte Sandhage nehmen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Auftrag der Wllnexx4you zurück

Rec htsanwälte Sandhage nehmen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Auftrag der Wllnexx4you zurück
28.04.2014162 Mal gelesen
Sie wurden wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und/oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Wie bereits berichtet mahnen die Rechtsanwälte Sandhage (Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage aus Berlin derzeit vermehrt im Auftrag der Firma Wellnexx4you UG, Geschäftsführerin Michaela Hartmann ab. Es geht um Verstöße gegen die Preisangabenverordcnung (Grundpreis) sowie um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Zumindest in einigen Fällen wurde auch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, so unter anderen in Dortmund, Münster und Bochum. In einem Fall wurde die einstweilige Verfügung nicht erlassen, sondern Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Daraufhin haben die Rechtsanwälte Sandhage einen Tag vor der mündlichen Verhandlung Ihren Antrag zurückgenommen. Nach unserer Auffassung ein weiterer Hinweis, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurden. Wie berichtet besteht der Shop erst seit Mitte Dezember 2013 und hat gerade einmal 10 Produkte (fünf Massageöle, zweimal Gleitgel und drei verschiedene Kerzen) im Sortiment.

Sollten auch Sie Abmahnung und/oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben können Sie uns gerne mit der Verteidigung beauftragen. Wir würden Sie aber bitten uns in jedem Fall die Abmahnung oder den Beschluss per Mail oder Fax zukommen zu lassen, dass dies Aufschluss auf das Ausmaß der Abmahntätigkeit gibt, und es uns erleichtert einen Rechtsmissbrauch nachzuweisen.

Kostenlose Erstberatung unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder Fax an 0421- 56638781