Impressumspflicht bei Xing – Gefahr von Abmahnungen

Impressumspflicht bei Xing – Gefahr von Abmahnungen
25.04.2014985 Mal gelesen
Das Landgericht Dortmund hat in einem Beschluss vom 06.02.2014 (AZ 5 O 107/14) deutlich gemacht, dass auch bei Xing ein Internetprofil ein Impressum enthalten muss.

Bereits in der Vergangenheit gab es Gerichtsentscheidungen, die eine Impressumspflicht bei Facebook und Google Plus gefordert haben. Nach den veröffentlichten Entscheidungen ist der Beschluss des Landgerichts Dortmund wohl die erste gerichtliche Entscheidung, die sich mit der Impressumspflicht bei Xing auseinandersetzt.

Durchaus kritisch ist zu hinterfragen, ob ein Xing-Profil ein geschäftsmäßiges Telemedium ist und eine entsprechende Impressumspflicht besteht. Auch ist kritisch zu hinterfragen, ob bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Bagatellgrenze des § 3 UWG tatsächlich überschritten wird. Voraussetzung ist eine spürbare Beeinträchtigung von wettbewerbsrechtlichen Interessen. Aufgrund eines fehlenden Impressums bei Xing lässt sich durchaus argumentieren, dass eine solche spürbare Beeinträchtigung nicht besteht.

Praxistipp:

Es lässt sich nicht absehen, ob Abmahnungen wegen eines fehlenden Impressums bei Xing zunehmen werden. Wer an dieser Stelle vorsichtig sein möchte, sollte auf jeden Fall ein entsprechendes Impressum veröffentlichen.