Abmahnung Waldorf Frommer wg. Urheberrechtsverletzung / „Ender´s Game“ (Constantin Film Verleih GmbH) od. „Blue Jasmine“ (Warner Bros. Entertainment)

Abmahnung Waldorf Frommer wg. Urheberrechtsverletzung  / „Ender´s Game“ (Constantin Film Verleih GmbH) od. „Blue Jasmine“ (Warner Bros. Entertainment)
25.04.2014265 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Verlangt man von Ihnen die Zahlung von 815,00 Euro und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Wir helfen Ihnen! Unsere Kanzlei ist auf Abmahnungen spezialisiert und hilft Mandanten aus ganz Deutschland bei der Verteidigung gegen den Vorwurf von Rechtsverletzungen. Zu einem günstigen Pauschalpreis übernehmen wir für Sie das komplette außergerichtliche Verfahren.

In der Vergangenheit hat die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an den Filmen

"Ender´s Game"(im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH) und

"Blue Jasmine"(im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH) versendet.

Der Science-Fiction-Film "Ender´s Game" mit den Schauspielern Asa Butterfield, Harrison Ford und Ben Kingsley in den Hauptrollen spielt in der Zukunft und handelt von dem hochbegabten Ender Wiggin, der auf einer Militärschule das Kriegshandwerk erlernen soll, um die Menschheit vor dem Angriff von Außerirdischen zu retten. Bei dem letzten Alien-Angriff wurden mehrere Millionen Menschen getötet.

Der Film "Blue Jasmin" mit Cate Blanchett und Alec Baldwin in den Hauptrollen handelt von dem Leben der ehemaligen High-Society-Lady Jasmine Francis und ihrem tiefen Fall, als sie entdeckt, dass ihr Ehemann sie betrügt, sie dem FBI wegen seiner dubiosen Geschäfte einen Hinweis gibt, ihr Ehemann verhaftet wird und im Gefängnis Selbstmord begeht. Woody Allen führte Regie in diesem Film.

Von der Kanzlei Waldorf Frommer werden die geltend gemachten Ansprüche damit begründet, dass der Abgemahnte auf einer Internettauschbörse die genannten Filme zum Herunterladen angeboten habe und dadurch die Rechte des Rechteinhabers verletzt habe. Oft haben die Betroffenen nur einige wenige Tage Zeit, um zu reagieren.

Bitte lassen Sie sich nicht von der Abmahnung einschüchtern! Sie sollten weder unbedacht und übereilt eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben noch voreilig und ungeprüft den geforderten Geldbetrag zahlen!

Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzungüberhaupt begangen wurde, da die behaupteten Ansprüche nicht immer tatsächlich gegeben sind. Auch ist der geforderte Betrag unseres Erachtens häufig überhöht. Oftmals bestehen gar keine Ansprüche oder weitaus geringere Ansprüche als die geforderten. Die Erfahrung zeigt, dass mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts die Forderung erheblich reduziert oder sogar gänzlich abgewiesen werden kann.

Auch sollten Sie nicht, um Geld zu sparen, auf kostenlose Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückgreifen. Diese sind in der Regel von rechtsunkundigen Laien verfasst und bergen häufig nicht absehbare Risiken. Dieser kostenlose Rat kann Sie am Ende teurer zu stehen kommen als eine Überprüfung der Abmahnung und Erstellung einer auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen modifizierten Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

   

Ihr 

Lars Hämmerling

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de