Neue Schreiben Kanzlei Bernd Rudolph für KSM GmbH und Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Neue Schreiben Kanzlei Bernd Rudolph für KSM GmbH und Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
08.04.2014766 Mal gelesen
Die Firma Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen und die Firma KSM GmbH aus Wiesbaden lassen über die Anwaltskanzlei Bernd Rudolph neue Schreiben verschicken.

Hintergrund ist, dass Betroffene nicht bereit sind, Zahlungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu leisten.

Herr Rechtsanwalt Rudolph führt aus, dass nunmehr eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit ansteht. Es wird dann ein Vergleich vorgeschlagen. Zum einen soll eine Gesamtforderung von über 2.500,00 € anerkannt werden. Dann wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.000,00 € angeboten, der ggf. auch in monatlichen Raten zu je 50,00 € gezahlt werden kann.

Unabhängig davon, dass bei einer Rate von 50,00 € pro Monat die Zahlungen sehr sehr lange dauern, können wir Betroffenen nicht empfehlen, den Vorschlag der Kanzlei Rudolph anzunehmen.

Wir empfehlen, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen. Aus unserer Sicht ist insbesondere kritisch zu hinterfragen, ob die Rechte an den jeweiligen Werken tatsächlich vorliegen. Weiterhin wurde in den Fällen bisher nicht nachgewiesen, dass Herr Bernd Rudolph auch ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. Dafür sind die Ausführungen relativ "schlank" und unvollständig.

Gern beraten wir Sie, wenn Sie ein Schreiben der Kanzlei Rudolph für die KSM GmbH oder die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH erhalten haben. Nutzen Sie unsere anwaltliche Erfahrung bei der Abwehr von Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen.