Abmahnung durch Fareds Rechtsanwälte wegen Illegalen Verbreitung von "The Mechanic"

Abmahnung durch Fareds Rechtsanwälte wegen Illegalen Verbreitung von "The Mechanic"
05.04.2014285 Mal gelesen
Nicht nur neuere Filme werden von den Abmahnanwälten und den Rechteinhabers ins Visier genommen, sondern auch Filme, die ein wenig älter sind, denn der Film "The Mechanic" ist immerhin aus dem Jahr 2011.

Die Empfänger der Abmahnschreiben werden beschuldigt, diesen Film in Tauschbörsen angeboten zu haben. Viele Beschuldigten wissen oft nicht, dass sie durch die Benutzung von Tauschbörsen nicht nur den Film herunterladen, sondern gleichzeitig auch andere Nutzern zur Verfügung stellen. Dadurch erhöhen sich die Kosten ganz erheblich. Dem Brief liegt nicht nur eine Zahlungsaufforderung bei, sondern auch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Dem Empfänger werden sehr kurze Fristen gesetzt, wodurch er verunsichert werden soll und vielleicht zu unüberlegtem Handeln verleitet wird. Diese Fristen sollten eingehalten werden, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Anwalt eine Klage einreicht.

Allerdings sollte nichts bezahlt werden, auch keine Teilbeträge. Manche Beschuldigten wenden sich an einen Verbraucherzentrale. Dort wird ihnen sehr häufig geraten, einen kleinen Betrag zu bezahlen. Das bringt aber gar nichts, denn der Anwalt wird sich nicht mit einem kleinen Betrag zufrieden geben, sondern immer mehr fordern und wenn der Beschuldigten dann nicht zahlen will oder kann, endet die Auseinandersetzung nicht selten in einer Klage.

Bei einer Fareds Abmahnung wegen "The Mechanic" sollte sofort Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen werden, denn nur ein solcher kann die Abmahnung beurteilen und erkennt, welcher Spielraum noch möglich ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Oft entbehren die Beschuldigungen einer Grundlage, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber selber gar keinen Download begangen hat. In diesem Fall lassen sich die Kosten deutlich reduzieren, denn nach einer neueren Rechtsprechung muss der Anschlussinhaber seine erwachsenen Kinder nicht unbedingt über die Gefahren eines illegalen Downloads aufklären. Er kann dann höchstens als "Störer" in Anspruch genommen werden.

Auf jeden Fall ist ein guter Anwalt nötig, der den Fall in die Hand nimmt, denn ein Laie kann nicht entscheiden, ob die Anschuldigungen rechtens sind oder nicht. Oft kann der geforderte Betrag auch nach unten korrigieren.

Dieser Abmahnung der Kanzlei Fareds liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Manche Betroffene unterschreiben dieses Dokument einfach und schicken es der Kanzlei Fareds wieder zurück. Doch mit einer vorschnellen Unterschrift kann es leicht geschehen, dass sich Betroffene auf Jahre hinweg eine Verpflichtung auferlegen, die sie nicht einhalten können. Eine solche Unterlassungserklärung gilt unbefristet.

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