Urheberrecht: Abmahnung Schutt, Waetke Rechtsanwälte "12 Years A Slave"

Urheberrecht: Abmahnung Schutt, Waetke Rechtsanwälte "12 Years A Slave"
05.03.2014215 Mal gelesen
Uns wurde eine urheberrechtliche Abmahnung bezüglich des oscarprämierten Historiendramas "12 Years A Slave" vorgelegt.

"Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung"

Die Karlsruher Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde von der TOBIS Film GmbH & Co. KG beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "12 Years A Slave" abzumahnen.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass sich über deren Internetanschluss eine in einer Internettauschbörse begangene Urheberrechtsverletzung an dem Film "12 Years A Slave" ereignet habe.

Geltend gemachte Ansprüche

Schutt, Waetke Rechtsanwälte fordern von den betreffenden Anschlussinhabern Unterlassung, Löschung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Der Schadens- und Aufwendungsersatz wird vorliegend auf insgesamt 732,50 € beziffert.

Bezüglich des Unterlassungsanspruches wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der man ankreuzen kann, ob man die Erklärung als Täter oder als Störer abgeben möchte.

Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

Es ist grundsätzlich davon abzuraten, vom Gegner vorformulierte Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Zudem besteht die Gefahr rechtlich nachteiliger Formulierungen.

Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist zu beachten, dass diese weitreichende Folgen hat und eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet. Insofern ist eine konkrete Prüfung des Einzelfalles - ob auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden kann - unerlässlich.

Möglichkeit einer abgewandelten Unterlassungserklärung

Aus Kostenrisikogesichtspunkten kann es sich ggf. anbieten, eine modifizierte (abgewandelte) Unterlassungserklärung abzugeben. In diesem Fall wird die Unterlassungserklärung auf das Nötigste beschränkt, ohne dabei ihre Wirksamkeit zu verlieren.

Muster aus dem Internet können fehlerhaft sein

Von der Verwendung entsprechender Muster aus dem Internet raten wir grundsätzlich ab. Ist das Muster unzureichend, dann ist die Unterlassungserklärung wirkungslos.

Allgemeine Handlungsempfehlung:

  • Keine voreilige Zahlung leisten
  • Nichts ungeprüft unterschreiben
  • Fristen beachten
  • Noch vor Ablauf der Frist Anwalt einschalten (Gefahr einer einstweiligen Verfügung!)

Kontakt:

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, um eine kostenlose Ersteinschätzung und ein attraktives Kostenangebot zu erhalten. Wir vertreten Mandanten bundesweit, auch am Wochenende.

Rechtsanwalt Stefan Gille

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