Die Kanzlei FAREDS fordert für Ihre Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 835 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Der obige Betrag setzt sich zusammen aus
- 600,- € Lizenzschadensersatz
- 20,- € Ermittlungskosten
- 215,- € Rechtsanwaltskosten (bezogen auf einen Streitwert von 1.000 € und zzgl. der gesetzlichen Telekommunikationspauschale)
Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie ernst nehmen und nicht achtlos beiseite legen.
Soforthilfe
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen aber nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Daher ist grundsätzlich zu empfehlen:
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
- leisten Sie keine Zahlung.
- gesetzte Fristen einhalten, auch wenn sie kurz bemessen sind.
- Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an.
- Telefon 040 / 730 55 333
Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit. Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:
- E-Mail an - info@harzheim.eu
Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.
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RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg