Abmahnung C-Law GbR für Evil Hatebreed iAd. Savoy Film GmbH

Abmahnung C-Law GbR für Evil Hatebreed iAd. Savoy Film GmbH
25.02.2014255 Mal gelesen
Die Hamburger Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen unter ihrer "neuen" Firmierung "C.-Law GbR" im Auftrag der Savoy Film GmbH das unerlaubte Anbieten zum kostenlosen Download des Horror-Film Evil Hatebreed - Kill Katie Malone ab. Gefordert wird Unterlassung und Zahlung von 850 EUR.

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen schon seit Jahren im Auftrag der Savoy Film GmbH die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab. Seit ein paar Monaten firmieren die Rechtsanwälte Schuldenberg und Schenk nun auch unter "C-Law GbR". Weiterhin im Auftrag der Savoy Film GmbH fordertet die Kanzlei C-Law die jeweils betroffenen Anschlussinhaber auf, für den behaupteten Upload des Horrorfilm Evil Hatebreed eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 850 EUR zu bezahlen. 

Muss immer eine Unterlassungserklärung abgeben werden?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Universum Film GmbH gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Müssen die 850,00 EUR in jeden Fall bezahlt werden?

Selbstverständlich nicht. Wer weder als Täter, noch als Störer haftet, muss selbstverständlich keinen Cent, weder an die SavoyFilm GmbH, noch an die C-Law GbR zahlen.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 169,50 EUR begrenzt.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Rat und Tat bei Ihre C-Law Abmahnung zur Seite. Unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 erreichen Sie uns täglich bis 21 Uhr.

Wir  freuen uns auf Ihren Anruf.

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