Filesharing-Abmahnung d. FAREDS, .rka Rechtsanwälte, C-Law, WALDORF FROMMER, Schutt, Waetke, Daniel Sebastian, Sasse&Partner, Schulenberg & Schenk u.a

Filesharing-Abmahnung d. FAREDS, .rka Rechtsanwälte, C-Law, WALDORF FROMMER, Schutt, Waetke, Daniel Sebastian, Sasse&Partner, Schulenberg & Schenk u.a
21.02.2014382 Mal gelesen
Unterschiedliche Rechtsanwaltskanzleien gehen für deren Auftraggeber und Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken gegen Internetanschlussinhaber vor, denen im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen wird, die Rechte an den jeweiligen geschützten Werken verletzt zu haben.

Dabei lautet der Vorwurf, über den Internetanschluss in einem Peer-to-Peer Netzwerk wurde Dritten die jeweiligen urheberrechtlich geschützten Werke zum Download angeboten. Zum Beispiel haben in der Vergangenheit folgende Kanzleien für nachstehende Rechteinhaber Abmahnungen versendet.

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Two Guns Distribution, LLC (2 Guns)

 

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row IV)

 

C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH (Verboten! Heimliche Videoaufnahmen)

 

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH (Rush)

 

Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG (Snitch)

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Deadalic Entertainment GmbH (Goodbye Deponia)

 

Sasse & Partner Rechtsanwälte für die WVG Medien GmbH (div. Folgen von The Walking Dead)

 

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die KSM GmbH (Amerikas Südwesten 3D - Vom Grand Canyon bis zum Death Vally)

 

Es wird regelmäßig auf eine sog. Vermutungshaftung abgestellt, die laut Bundesgerichtshof sagt, dass aufgrund der IP-Adressenzuordnung zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass Anschlussinhaber habe die Rechtsverletzung begangen. Die Realität zeigt jedoch, dass oft genug Dritte für die vorgeworfene Rechtverletzung verantwortlich sind.

 

Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den meisten Fällen.  

 

Wir können innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

  

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de