Rebecca Ferguson Freedom Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Rebecca Ferguson Freedom Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
18.02.2014217 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen i. A. d. Sony Music Entertainment GmbH das Musikwerk Freedom von der Künstlerin Rebecca Ferguson ab. Es wird die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR.

Folgende Punkte sollten bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung beachtet werden:

1. Nicht ignorieren!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze schon "im Sande verläuft", bringt sie in Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem solchen Streitwert hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

2. Keine voreiligen Zahlungen leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

3. Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein LEBEN lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, scheuen Sie sich nicht Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahrzunehmen,

Für Sie ist die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bei uns kostenfrei

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 206 269 22 oder fordern Sie einen Rückrufwunsch an :

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