In der Abmahnung weist Rechtsanwalt Winter darauf hin, dass verschiedene Gerichte bereits eine Impressumspflicht für öffentliche "Facebook"-Profile und für "Google "-Profile bejaht haben. Eine solche Rechtsprechung sei auch auf "XING"-Profile oder beispielsweise "Twitter"-Profile anwendbar.
Der Berliner IT-Anwalt Johannes von Rüden wies in Berlin einen solchen Anspruch als "unbegründet" zurück. "Wer auf XING ein Profil betreibt, um seine beruflichen Stärken hervorzuheben und Netzwerke zu schaffen, um davon zu profitieren, ist nicht impressumspflichtig, sondern verfolgt rein private Interessen." Gleichzeitig warnte er aber auch davor, dass "nun auch andere auf diesen Zug aufspringen könnten und eine neue Abmahnwelle losgetreten werden könnte, die beispielsweise selbstständige Unternehmer treffen könnten."
Gemeinsam mit dem Team von Abmahnhelfer.de hat der Berliner Anwalt im vergangenen Jahr tausende Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie zurückgewiesen, darunter 600 der umstrittenen "RedTube-Abmahnungen".
So richten Sie auf XING ein Impressum ein
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bei Xing anmelden und anschließend sein Profil aufrufen. Am Ende des Profils finde sich ein kleiner Link der als "Impressum bearbeiten" bezeichnet wird. Hier können die Profilinhaber ein Impressum hinterlegen.