Zwei Abmahnungen für den Tausch eines Musikstücks verschickt!

Abmahnung Filesharing
13.02.2014152 Mal gelesen
Wir wollen über einen kuriosen Abmahnfall berichten, der viel Raum für Spekulation lässt und ganz gut veranschaulicht, wie das Geschäft mit den Abmahnungen teilweise funktioniert.

Der Fall über den wir berichten ist kein Einzelfall: Einer unserer Mandanten bekommt für eine vermeintlich begangene Urheberrechtsverletzung nicht eine, sondern zwei Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien, die jeweils von verschiedenen angeblichen Rechteinhabern beauftragt wurden. Unserem Mandanten wird vorgeworfen ein Musikstück ("Prince Kay One - Keep Calm") in einem Filesharing Netzwerk zum Download angeboten zu haben.

Gleiche Zeit, gleiche IP-Adresse

Beide Kanzleien geben dabei ein identisches Datum für den Zeitpunkt der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an. Identisch ist auch die Angabe der ermittelten IP Adresse und der Hashwert. Ein winziger Unterschied besteht nur in der Angabe der Uhrzeit, die um etwa ein anderthalb Stunden abweicht.

Ein Rechteinhaber soll die ausschließlichen Rechte besitzen

Bei einer der abmahnenden Kanzleien handelt es sich um die bekannte Kanzlei Kornmeier & Partner. Diese gibt in ihrem Abmahnschreiben an, dass der Rechteinhaber für den sie tätig sind, die GSDR GmbH, die ausschließlichen Rechte an dem Musikstück besitzt.

Die Kanzlei der Gegenseite (CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) ist für Herrn Marcel Uhde tätig. In ihrem Schreiben geht sie nicht darauf ein, welche Rechte ihr Auftraggeber genau an dem abgemahnten Musikstück haben soll. Es ist lediglich die Rede von der Geltendmachung der Urheberrechte an der Tonaufnahme.

Das Geschäft mit den Abmahnungen

Wie ist dieser Sachverhalt zu erklären? Wenn der Rechteinhaber, der von der Kanzlei Kornmeier vertreten wird, tatsächlich die ausschließlichen Rechte an dem Musikstück besitzt, dann ist auch nur er berechtigt abzumahnen. Es ist nicht auszuschließen, dass hier Geschäfte mit IP Adressen ausschließlich zu dem Zweck abgewickelt wurden Abmahnungen zu verschicken. Dies würde beweisen, dass es bei diesen Abmahnungen nicht primär um die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen durch den Rechteinhaber geht, sondern, dass hier das reine Geschäft mit den Abmahnungen das Ziel ist.

Wir haben uns bereits telefonisch mit der Kanzlei, die Herrn Uhde vertritt, in Verbindung gesetzt. Unser Ansprechpartner teilte uns lediglich mit, dass ihm die Tatsache, dass es einen weiteren Rechteinhaber gibt, der seine Rechte an dem Musikstück geltend macht, nicht bekannt sei. Man werde den Sachverhalt prüfen und sich so bald wie möglich mit uns in Verbindung setzen. Wir sind gespannt. Nach unserer Internetrecherche ist Herr Uhde als Rechteinhaber nicht existent.

 

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