Waldorf Frommer mahnt das Musikalbum FREEDOM von Rebecca Ferguson i. A. v. Sony Music Entertainment Germany GmbH ab – 815 EUR Forderung

Waldorf Frommer mahnt das Musikalbum FREEDOM von Rebecca Ferguson i. A. v. Sony Music Entertainment Germany GmbH ab – 815 EUR Forderung
13.02.2014198 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nun auch die das Musikalbum FREEDOM von Rebecco Ferguson i. A. v. Sony Music Entertainment Germany GmbH. Gefordert werden wie übliche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsbetrag von 815 EUR für ein Musikalbum.

Waldorf Frommer-Filesharing Abmahnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nun auch die das Musikalbum FREEDOM von Rebecco Ferguson i. A. v. Sony Music Entertainment Germany GmbH. Gefordert werden wie übliche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsbetrag.

Sie haben eine Abmahnung mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung erhalten? Nun gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nachfolgenden Hinweise zum richtigen Umgang zu beachten:

Wie verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen?

Bewahren Sie Ruhe -! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

  1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
  3. Beachten Sie die Frist!

Was ist mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Eine Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang wirksam. Vorsicht daher vor "Mustererklärungen" aus dem Internet. Ebenso Vorsicht bei der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist meist viel zu weit formuliert. Es können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr zu korrigieren sind. In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung in einer abgeänderten(modifizierten) Form abgegeben werden. Aber überlassen Sie die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung einem Anwalt, der sich mit der Rechtsmaterie Filesharing auskennt.

Muss man die geforderten 815 EUR zahlen?

Nach meiner Erfahrung sind die Forderungen viel zu überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen oder Sie die Urheberrechtsverletzung an Ihrem Anschluss zu verantworten haben, hängt erheblich von dem Einzelfall ab. Der BGH hat vor Kurzen entschieden, dass der Anschlussinhaber zum Beispiel nicht für die Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder haftet - wenn er von dessen illegalen Aktivitäten keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12).

Gerne besprechen wir in einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung und sind für ein persönliches Gespräch erreichbar unter 030/206 269 24

Auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollten.

Bewahren Sie Ruhe - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Ich verteidige seit Jahren Filesharing-Abmahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 269 24

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info

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