Waldorf Frommer mahnt die US-Erfolgsserie „Bones- DIE KNOCHENJÄGER“ ab i. A. v. Twentieth Century Fox – 519 EUR Forderung- Bundesweite Hilfe !

Waldorf Frommer mahnt die US-Erfolgsserie „Bones- DIE KNOCHENJÄGER“ ab i. A. v. Twentieth Century Fox – 519 EUR Forderung- Bundesweite Hilfe !
11.02.2014238 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nun auch die US-Erfolgsserie „Bones- DIE KNOCHENJÄGER“ im Auftrag von Twentieth Century Fox ab. Gefordert werden wie übliche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsbetrag diemal i. H. v. 519 EUR.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nun auch die US-Erfolgsserie "Bones- DIE KNOCHENJÄGER" im Auftrag von Twentieth Century Fox ab. Gefordert werden wie übliche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsbetrag.

Filesharing-Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung erhalten? Nun gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nachfolgenden Hinweise zum richtigen Umgang zu beachten:

Viele neigen dazu, diese "unerfreuliche" Post einfach zu ignorieren. Das sollten Sie auf keinen Fall! Denn als Empfänger einer Abmahnung sind sie verpflichtet, hierauf zu reagieren. Ansonsten bringen Sie sich in die Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren. Dabei können die Abmahnkanzleien den Unterlassungsanspruch gegen Sie auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen; das geht regelmäßig ohne mündliche Verhandlung von statten. In der Folge müssen Sie zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens tragen, welche bei einem Streitwert von 25.000 Euro schon erheblich sein können. Was also tun?

Zahlen Sie nicht voreilig! Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung!

Nicht voreilig zahlen - denn ob die Forderungshöhe angemessen ist und Sie überhaupt der richtige Adressat der Abmahnung sind, lässt oft nur durch eingehende Überprüfung durch einen Fachanwalt feststellen: Zum einen sind die Forderungen regelmäßig überhöht.

Zum anderen bedarf es in vielen Fällen der Klärung, ob Sie für die vorgeworfene Rechtsverletzung überhaupt haften. Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten und muss anhand des konkreten Einzelfalls festgestellt werden. Denn auch als Anschlussinhaber können Sie von der Haftung befreit sein: Hat zum Beispiel ein volljähriges Familienmitglied oder ein volljähriger Mitbewohner die Rechtsverletzungen begangen, so müssen Sie hierfür nicht einstehen, wenn Sie von den rechtsverletzenden Handlungen der betreffenden Person nichts gewusst haben (BGH, Urteil vom 12.10.2010, 1 ZR 121/08)!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung - auch hier ist die Einholung rechtlichen Rates sinnvoll: Einmal unterschrieben, kann sie nämlich nicht widerrufen oder angefochten werden. Sie gilt ein Leben lang! Da sie häufig viel zu weit formuliert ist, ist die Formulierung einer modifizierten (abgeänderten) Unterlassungserklärung empfehlenswert. Wenden Sie sich an einem Fachanwalt. Dieser kann eine Unterlassungserklärung formulieren, die auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten ist und Sie eben nicht mehr bindet, als unbedingt nötig.

Gerne besprechen wir in einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung und sind für ein persönliches Gespräch erreichbar unter 030/206 269 24

Auf meiner Internetseite www.Abmahnung-Hilfe.Info finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollten.

Bewahren Sie Ruhe - und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Ich verteidige Filesharing-Abmahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Rechtsanwältin Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 269 24

Fax: 030/ 206 269 23

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info

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