Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – „Future Trance 65“

11.02.2014 303 Mal gelesen
Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiksampler „Future Trance 65“ ab.

In dem Abmahnschreiben wirft der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Betroffenen vor den Musiksampler "Future Trance 65" innerhalb eines Filesharing-Netzwerks unerlaubt anderen Nutzern zum Download angeboten und folglich widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierdurch habe der Abgemahnte die Rechte der DIgiRights Administration GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Daher fordert Daniel Sebastian im Namen seiner Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 600,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am besten vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian bekommen haben, raten wir Ihnen dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls zu ignorieren. Dadurch können Sie nur weitere rechtliche Schritte auslösen, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Sie sollten daher zeitnah einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und für Sie die Abmahnung rechtlich überprüfen.

Sollte ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?

Regelmäßig empfehlen wir unseren Mandanten eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, wenn sie mehr als nur die abgemahnte Datei heruntergeladen haben.

Jedoch ist auch besondere Vorsicht bei dem Vorwurf des Filesharings eines Samplers geboten. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgehen wird oder dass Sie auch noch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Lohnt sich eine Verteidigung gegen die Abmahnung?

Häufig lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Sind Sie sich beispielsweise sicher, dass weder Sie, noch ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen sein. Im gerichtlichen Verfahren muss der Rechteinhaber nachweisen, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Wenn Sie nachweisen können, dass nicht Sie, sondern beispielsweise ein Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann es ebenfalls zu einer Haftungsbeschränkung kommen. In einem solchen Fall kommt die Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Wenn der Störer nachweisen kann, dass er die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat und seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat, kann er sich sogar ganz von der Haftung befreien.

Falls auch Sie ein Schreiben des Anwalts Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musiksamplers "Future Trance 65" bekommen haben, sollten Sie unser fachkundiges Team von Abmahnhelfer.de anrufen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und wir Ihnen eine erste Einschätzung geben. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 96535-855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!